Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. Mit unseren FAQs.
Ja. In Abu Dhabi können Nicht-Staatsangehörige der VAE in bestimmten Investitionsgebieten Eigentum erwerben (Eigentum/langfristige Pachtverträge wie Nießbrauch/Musataha). In Dubai können Ausländer in bestimmten Eigentumsgebieten Eigentum erwerben (zusätzlich zu langfristigen Pacht-/Nießbrauchsrechten). Wir überprüfen den Projektstatus von Fall zu Fall.
Kleiner Haftungsausschluss: Vorschriften und zulässige Gebiete können sich ändern. Dies ist keine Rechtsberatung; bitte überprüfen Sie die aktuellen Vorschriften für Ihr Vorhaben.
Zu den gängigen Investitionszonen in Abu Dhabi zählen Yas, Saadiyat, Reem, Al Raha Beach, Al Reef, Masdar City, Lulu, Mariya und Sayh Al Sedairah. Wir sind hauptsächlich in Abu Dhabi tätig und unterstützen auf Anfrage auch Kunden in anderen Emiraten (z. B. in den Freihandelszonen von Dubai).
Kleiner Hinweis: Die Eignung eines Gebiets hängt vom jeweiligen Projekt ab; wir bestätigen den Status mit dem Bauträger/den Behörden, bevor wir fortfahren.
Für immobilienbasierte Routen sind in der Regel qualifizierte Immobilien im Wert von mindestens 2 Millionen AED erforderlich (mit besonderen Bestimmungen für hypothekarisch belastete und noch nicht fertiggestellte Einheiten). Ehepartner und Kinder sind in der Regel berechtigt; die Unterlagen und Kriterien werden von den Behörden in Abu Dhabi festgelegt. Wir koordinieren den Prozess mit Ihnen und verweisen Sie an lizenzierte Anbieter.
Kleiner Haftungsausschluss: Die Kriterien, Unterlagen und Fristen für Visa werden von den Behörden der VAE festgelegt und können sich ändern. Dies ist keine Einwanderungs- oder Rechtsberatung.
Viele Schritte können über die digitalen Kanäle (DMT) von Abu Dhabi aus ferngesteuert abgewickelt werden, sofern die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls eine Vollmacht vorliegen. Wir strukturieren Ihren Prozess entsprechend.
Kleiner Hinweis: Die Fernabwicklung hängt von Ihrem Fall, den Richtlinien des Bauunternehmens/Entwicklers und den aktuellen behördlichen Verfahren ab.
Rechnen Sie mit staatlichen Übertragungs-/Registrierungsgebühren in Höhe von etwa 2 % zuzüglich Titel-/Verwaltungsgebühren; bei einer Finanzierung kommen noch Bank-/Bewertungs- und Hypothekenregistrierungskosten hinzu. Die Maklergebühren betragen in der Regel etwa 2 % + MwSt. Die genauen Zahlen variieren je nach Richtlinie, Gemeinde und Vertragsstruktur – in Ihrem Angebot werden alle Posten einzeln aufgeführt.
Kleiner Hinweis: Die genauen Kosten variieren je nach Gemeinde, Richtlinie, Kreditgeber und Vertragsstruktur. Die Schätzungen sind nur Richtwerte.
Ja – Meilensteinbasierte Zahlungspläne sind bei Off-Plan-Projekten Standard; Abtretungs-/Austrittsrechte sind projektspezifisch und im Kaufvertrag festgelegt. Wir bestätigen die Bedingungen mit jedem Bauträger.
Kleiner Hinweis: Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Projekt und Phase. Überprüfen Sie immer den Kaufvertrag und den offiziellen Zahlungsplan.
In Abu Dhabi werden Mietverträge über DMT (früher „Tawtheeq“) registriert. Andere Emirate verwenden ihre eigenen Systeme (z. B. Ejari in Dubai). Wir beraten Sie hinsichtlich der richtigen Plattform für Ihre Immobilie.
Kleiner Hinweis: Verfahren und Gebühren können sich ändern; Gebäude-/Gemeinschaftsrichtlinien können zusätzliche Schritte erfordern.
Abu Dhabi erkennt langfristige Rechte wie Nießbrauch und Musataha (oft mit Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten) an. Diese sind im Recht der Vereinigten Arabischen Emirate fest verankert und werden häufig in Investitionsbereichen genutzt.
Kleiner Hinweis: Die Dauer, Verlängerung und Einschränkungen der Nutzungsrechte sind gesetzlich und in den Projektunterlagen festgelegt – bitte vor dem Kauf überprüfen.
Ja. Vor der Übertragung ist in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bauträgers (zur Bestätigung, dass alle Gebühren beglichen sind) erforderlich. Der Zeitplan und die Gebühren variieren je nach Gemeinde/Bauträger; wir kümmern uns um die Abwicklung.
Kleiner Hinweis: Die Anforderungen und Gebühren für die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind spezifisch für den Bauträger/die Gemeinde und können sich ändern.
Kurzzeitvermietungen sind reguliert und die Vorschriften variieren je nach Emirat, Gebäude und aktuellen Richtlinien (möglicherweise sind Lizenzen/Genehmigungen erforderlich). Wir beraten Sie individuell und stimmen uns mit der Gebäudeverwaltung und den örtlichen Vorschriften ab.
Kleiner Hinweis: Die Vorschriften für Kurzzeitvermietungen können sich schnell ändern. Bitte überprüfen Sie vor der Veröffentlichung Ihres Angebots die Zulässigkeit und die Zustimmung des Gebäudeverwalters.
